Schiedsstelle Krauschwitz i.d. O.L.
Die Schiedsstelle der Gemeinde Krauschwitz ist mit 2 Personen besetzt:
Friedensrichterin: Frau Karin Marko
Stellvertretende Friedensrichterin: Frau Angela Molch
Schlichtungsanträge oder Gesprächsbedarf bei den Friedensrichtern bitte unter Angabe Ihrer Telefonnummer und / oder (Mail-)Adresse anmelden
a) per Mail an: friedensrichter@gemeinde-krauschwitz.de
oder
b) schriftlich an:
Gemeindeamt Krauschwitz i.d. O.L.
Schiedsstelle
Geschw.-Scholl.-Straße 100
02957 Krauschwitz i.d. O.L.
Die Friedensrichterin meldet sich dann bei Ihnen zurück.
Die Schiedsstelle ist örtlich für die Gemeinde Krauschwitz mit allen Ortsteilen zuständig. Dabei ist der Wohnsitz des Antragstellers entscheidend.
Aufgaben der Schiedsstelle
In der Schiedsstelle der Gemeinde können privatrechtliche Streitfälle zwischen Bürgern geschlichtet werden. Das ist einerseits für die Bürger billiger, geht schneller und ist weniger aufwendig als eine Privatklage, andererseits entlastet es die Gerichte.
Die konkrete Aufgabe der Friedensrichterin/des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen.
Die Aufgabenpalette der Friedensrichterin/des Friedensrichters ist vielfältig und umfasst beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch Körperverletzungen, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
(Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen oder an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.)
Bevor die Schiedsstelle ein förmliches Schlichtungsverfahren einleitet, muss eine Konfliktpartei dies beantragen. Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben.
Können sich die Parteien bei der Schiedsstelle nicht (auf einen Vergleich) einigen oder bleibt der Sühneversuch erfolglos, stellt die Schiedsstelle für eine eventuelle Privatklage vor dem Strafrichter eine Bescheinigung aus.
Die Friedensrichterin/der Friedensrichter wird für 5 Jahre vom Gemeinderat gewählt. Die Wahl für die laufende 5-jährige Amtsperiode fand am 22.05.2018 in der Gemeinderatssitzung statt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS): www.schiedsamt.de