Hundebestandsaufnahme in der Gemeinde Krauschwitz i.d. O.L.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

die Gemeindeverwaltung Krauschwitz i.d. O.L. führt in den kommenden Wochen wieder eine Hundebestandsaufnahme durch. Hierdurch werden bislang nicht angemeldete Hunde ermittelt.

Entsprechend § 11 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Krauschwitz ist der Hundehalter verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung anzumelden.

Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält (§ 2 Abs. 2 Hundesteuersatzung).

Die Anmeldung können Sie persönlich im Gemeindeamt Krauschwitz zu den bekannten Sprechzeiten oder über Amt24 vornehmen. Die Hundesteuermarke erhalten Sie, gegen eine Gebühr von 1,50 €, nach Anmeldung des Hundes persönlich ausgehändigt bzw. per Post zugesandt.

Wird bei der Kontrolle ein Hundehalter angetroffen, dessen Hund nicht zur Hundesteuer angemeldet ist, kann dies nach § 15 Abs. 2 Hundesteuersatzung mit einem Bußgeld geahndet werden.

Personen, die ihren Hund oder ihre Hunde bislang noch nicht angemeldet haben, werden hiermit aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.

Ihnen dazu zur Kenntnis beginnt die Steuerpflicht entsprechend § 3 Abs. 2 am 1. Tag des folgenden Kalendervierteljahres und endet entsprechend Abs. 3 mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Hundehaltung beendet wird.

Die Maßnahme erfolgt in erster Linie zur Förderung der Steuergerechtigkeit und auch im Interesse der vielen Hundebesitzer, die ihre Hunde bereits korrekt angemeldet haben.

 

Bei Fragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an Frau Gallasch im Sachbereich Steuern/ Liegenschaften: 

Telefon: 035771 52522  oder per E- Mail an steuern@gemeinde-krauschwitz.de .