Schöffen (im Ehrenamt) gesucht

Im Freistaat Sachsen sind für die Amtszeit 2024 bis 2028 wieder neue Schöffen zu wählen.

Was machen Schöffen?

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen mitwirken. Ihre Stimme hat bei der Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Durch die Schöffen nimmt die Bevölkerung an der Rechtsprechung teil. Sie sollen ihr Rechtsempfinden sowie ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen.

Schöffen sollen grundsätzlich zu nicht mehr als 12 Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhalten Schöffen eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.

Wer kann Schöffe werden?

Schöffe kann grundsätzlich jeder deutsche Staatsbürger werden, der am 01.Januar 2024 mindestens 25, aber noch nicht 70 Jahre alt ist, in der Gemeinde wohnt, ausreichend die deutsche Sprache beherrscht und nicht in Vermögensverfall geraten ist. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet sind, sollen nicht berufen werden. Ebenfalls soll nicht berufen werden, wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder wegen seiner Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes nach dem 31. Dezember 1975 für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist.

Wie wird man Schöffe?

Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden für fünf Jahre gewählt. Für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden die Vorschlagslisten durch die Jugendämter aufgestellt.

Ab sofort liegen in der Gemeindeverwaltung Formblätter bereit, mit denen sich interessierte Bürger für die Tätigkeit als Schöffe bewerben oder andere ihm geeignet erscheinende Personen vorschlagen können. Die Formblätter stehen auch auf der Homepage der Gemeinde „www.krauschwitz.de“ unter „Rathaus / Onlineanträge/Formulare“ und „Unsere Gemeinde / Aktuelles“ als PDF-Datei „Schöffenbewerbung.pdf“ bereit.

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind die Angaben von Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf erforderlich.

Die unterschriebenen Bewerbungen reichen Sie bitte schriftlich bis 25.05.2023 bei der Gemeindeverwaltung Krauschwitz, Geschwister-Scholl-Str. 100, 02957 Krauschwitz i.d. O.L., Herrn Schindler ein. Rückfragen können telefonisch (035771/525-39) oder per Mail (iv@gemeinde-krauschwitz.de) gestellt werden.

Der Gemeinderat Krauschwitz wird über die Vorschlagsliste für die Schöffen voraussichtlich in der Sitzung am 20.06.2023 beschließen.

Informationen zum Schöffenamt an sich finden Sie unter schoeffenwahl2023.de

Schindler
SGL Innere Verwaltung