Auslegung Projekt Neubau Platzrandstraße

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Krauschwitz i. d. O. L.


Truppenübungsplatz Oberlausitz, Neubau Platzrandstraße und Verlegung der Schießbahn für Granatmaschinenwaffen


Die Bundeswehr plant auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz Infrastrukturmaßnahmen, zu denen zum einen der Neubau einer Platzrandstraße sowie zum anderen die Verlegung der Schießbahn für Granatmaschinenwaffen (GraMaWa) gehören.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 20.01.2020 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst - Forstbehörde des Bundes - beantragt, für die Vorhaben

  • Neubau Platzrandstraße
  • und Verlegung der Schießbahn für Granatmaschinenwaffen


der Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz ein Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.
Zusätzlich hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen mit Schreiben vom 21.11.2024 die sofortige Vollziehung der Waldrodung beantragt.
Nach Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens mit UVP einschließlich öffentlicher Auslage der Antragsunterlagen, der Beteiligung der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Behörden, der Öffentlichkeit und der anerkannten Umweltvereinigungen sowie einer Onlinekonsultation hat die Forstbehörde des Bundes durch Bescheid vom 29.11.2024 dem Antrag des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen auf Waldumwandlung unter Nebenbestimmungen entsprochen.
Die sofortige Vollziehung des Bescheides ist angeordnet.
Das Waldumwandlungsverfahren einschließlich UVP ist somit abgeschlossen.
Der Bescheid nebst Anlagen wird in der Zeit vom


02.12.2024 bis zum 16.12.2024


für die Dauer von zwei Wochen in der Gemeindeverwaltung Krauschwitz i. d. O. L., Geschwister-Scholl- Str. 100, 02957 Krauschwitz i. d. O. L. im Bereich des Eingangsfoyers zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 4 VwVfG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Des Weiteren liegt der Bescheid in den Gemeinden Rietschen, Rothenburg/Oberlausitz sowie Weißkeißel im o. g. Zeitraum aus. Ferner wird der Bescheid ab dem 02.12.2024 für die Dauer von zwei Wochen, d.h. bis zum 16.12.2024, auch unter folgenden Links zur Verfügung gestellt: