Familienpass des Freistaates Sachsen

Wer erhält einen Familienpass?
• Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern,
• Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern, sowie
• Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Was kann man mit dem Familienpass unternehmen?
Inhaber des Familienpasses sind die Eltern. Sie sind berechtigt, gemeinsam mit den eingetragenen Kindern (oder auch nur mit einem eingetragenen Kind) die im Anhang befindlichem Dokument genannten  Einrichtungen kostenlos zu besuchen. Für Eltern ohne ein eingetragenes Kind oder für ein eingetragenes (auch volljähriges) Kind ohne begleitenden Elternteil gilt der kostenlose Eintritt nicht, da der Familienpass besonders das gemeinsame Erleben der Eltern mit ihren Kindern unterstützt.

 

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