Hundesteuer an/abmelden

 

Die Gemeinde Krauschwitz i.d. O.L. erhebt für das Halten eines oder mehrerer Hunde im Gemeindegebiet eine Hundesteuer nach Satzung. 
Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter des Hundes. Der Steuer unterliegen das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden sowie auch das Halten von gefährlichen Hunden. 
Die Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben und beträgt:

  • für den ersten Hund 45,00 Euro
  • für jeden zweiten und weiteren Hund 55,00 Euro

Für gefährliche Hunde

  • für den ersten gefährlichen Hund 397,00 Euro
  • für jeden weiteren gefährlichen Hund 525,00 Euro

Auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuervergünstigung gewährt werden. 
Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tage im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund. Wird ein Hund erst nach dem 1. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am 1. Tag des folgenden Kalendervierteljahres. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Hundehaltung beendet wird. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung anzumelden. Für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen/angemeldeten Hund wird eine Hundemarke ausgegeben.

 

zum Onlineantrag auf Amt24 (Hundesteueranmeldung)

zum Onlineantrag auf Amt24 (Hundesteuerabmeldung)

 

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