Umsetzung Grundsteuer 2025
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Reform der Grundsteuer befindet sich auf der Zielgeraden. In den vergangenen Wochen und Monaten haben Sie, werte Eigentümerinnen und Eigentümer, vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags für ihren Grundbesitz erhalten.
Hierzu gehören Wohngrundstücke (Grundsteuer B):
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mietwohngrundstücke
- Wohnungseigentum
beziehungsweise Nichtwohngrundstücke
- Geschäftsgrundstücke
- gemischt genutzte Grundstücke
- Teileigentum und
- sonstige bebaute Grundstücke
sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A).
Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer dann auf Grundlage der neuen Regeln erhoben. Gezahlt wird die Grundsteuer grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern.
Zu Ihrer Kenntnis kann die Grundsteuer im Fall der Vermietung/ Verpachtung gemäß den geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter bzw. auf die Pacht umgelegt werden.
Da sich in der Gemeinde Krauschwitz i.d. O.L., nach der letzten Prognose, das Grundsteueraufkommen nicht erheblich verändert hat, müssen die Hebesätze durch den Gemeinderat nicht angepasst werden.
Das heißt: der Hebesatz für bebaute Grundstücke (B-Steuer) bleibt bei 488 % und für forst- und landwirtschaftliche Flächen (A-Steuer) bei 468 %.
Jeder Eigentümer und jede Eigentümerin erhält im Januar 2025 für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B einen neuen Bescheid.
Sollten sich Ihrerseits hierzu noch Fragen ergeben, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Silvia Gallasch
SB- Liegenschaften/ Steuern