Bearbeitung der Einwendungen im Bauvorhaben des Truppenübungsplatzes geht in die nächste Phase

 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Krauschwitz i. d. O. L.                                                                                                                                                Krauschwitz, den 18.10.2024

 

 Truppenübungsplatz Oberlausitz, Neubau Platzrandstraße und Verlegung Schießbahn für Granatmaschinenwaffen

Die Bundeswehr plant auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz Infrastrukturmaßnahmen, zu denen zum einen der Neubau einer Platzrandstraße sowie zum anderen die Verlegung der Schießbahn für Granatmaschinenwaffen (SB GraMaWa) gehören.

Hierfür ist ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) einschließ- lich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

Nach § 18 Abs. 1 UVPG ist die Öffentlichkeit im Verfahren zu beteiligen. Hierzu haben die Antragsun- terlagen und der UVP-Bericht in der Zeit vom 23.07.2024 bis 23.08.2024 in der Stadt Rothenburg/Ober- lausitz sowie in den Gemeinden Krauschwitz i. d. O. L., Rietschen und Weißkeißel zu jedermanns Ein- sicht öffentlich ausgelegen. Zeitgleich wurden die Unterlagen auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Verfügung gestellt.

Jeder konnte bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 23.09.2024, schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen die Vorhaben erheben.

Aufgrund der geringen Anzahl von Einwendungen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst - Forstbehörde des Bundes entschieden, die gemäß § 27 c Abs. 1 Verwal- tungsverfahrensgesetz (VwVfG) bestehende Möglichkeit einer Onlinekonsultation mit den jeweiligen Einwendern zu wählen und in diesem Rahmen zu den erhobenen Einwendungen Stellung zu nehmen. Hierdurch wird der Erörterungstermin ersetzt.

Die Onlinekonsultation ist nicht öffentlich. Sie erfolgt lediglich unter Beteiligung derjenigen, die Ein- wendungen gegen das Vorhaben geäußert haben. Darüberhinausgehende Einladungen erfolgen nicht.

 

Ansprechpartner ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst - Forst- behörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg; E-Mail: BF-Forstbehoerde@bundesimmobi-lien.de