Meldepflicht für Tierhalter bei Abgängen von Schweinen, Schafen und Ziegen
Informationen zur Schweine-, Schaf- und Ziegen-Datenbank, Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT)
Seit dem 01.08.2023 sind in HIT zusätzlich zu den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen innerhalb von 7 Tagen auch Abgangsmeldungen für Schweine vorzunehmen.
Mit Abgang ist, wie bei Zugang, die Tierbewegung von lebenden Tieren in und aus dem Betrieb gemeint.
D.h., zu melden sind Zugänge oder Abgänge zu oder von einer Betriebsnummer, keine internen Umsetzungen, wenn es die gleiche Betriebsnummer ist.
Tod, Verendung und Hausschlachtung sind nicht als Abgang zu melden!
Gehen die Tiere vom Betrieb zum Schlachthof, meldet der Betrieb den Abgang.
Der Schlachthof meldet weiterhin nur den Zugang von Tieren.
Ziel der EU-Vorgaben ist die weitere Erhöhung der Effektivität der Tierseuchenbekämpfung. Im Falle eines Seuchenausbruchs muss unverzüglich und umsichtig gehandelt werden. Die Datenbankinformationen erleichtern eine schnelle Abklärung von Infektionswegen und Infektionsursachen.
Eine detaillierte Beschreibung (Anleitung) zur Eingabe von Bewegungsmeldungen sind unter folgendem Link zu finden: