Corona-Schutz-Verordnung
Wegen anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Sächsische Staatsregierung am 12. Februar 2021 eine erneute Verlängerung des Lockdowns beschlossen. Die Grundsätze der letzten Rechtsverordnung behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung trat am 15. Februar in Kraft und gilt bis einschließlich 7. März 2021.
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